Wer will mit uns pflegen gehen?

Empfiehl eine examinierte Pflegekraft
– erhalte 250 € Tippgeberprämie

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Sende uns den Kontakt – den Rest übernehmen wir

Wir sind P-NEO

P-NEO ist ein engagiertes, dynamisches Team, das Pflege neu denkt.
Wir sind überzeugt: Gute Pflege entsteht dort, wo Menschen mit Freude, Respekt und den richtigen Rahmenbedingungen arbeiten – genau dafür stehen wir.

Unsere Pflegekräfte sind bei P-NEO fest angestellt und arbeiten im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Dabei
achten wir darauf, dass jeder Einsatz zu den persönlichen Fähigkeiten und Wünschen passt.
Unser Ziel ist es, examinierte Pflegekräfte in ein Arbeitsumfeld zu bringen, das wirklich zu ihnen passt und in dem sie sich langfristig wohl und wertgeschätzt fühlen.

Benefits für examinierte Pflegekräfte

Deine Vorteile bei P-NEO
Überdurchschnittliche Konditionen
Ab 25 € pro Stunde, plus Zuschläge und Sonderleistungen, bis zu 6.000 € brutto.
Dienstfahrzeug mit Tankkarte
Auch zur privaten Nutzung möglich.
Flexible Arbeitsmodelle
Du entscheidest mit, wann, wo und wie du arbeitest.
Persönliche Betreuung
Feste Ansprechpartner, die sich wirklich kümmern.
30 Urlaubstage & keine Urlaubssperre
Mehr Freiheit für dich.
Ofene Kommunikation & Respekt
Wir hören zu und handeln fair.
Wertschätzung & Vertrauen
Wir wissen, was du jeden Tag leistest.
Sichere Anstellung bei P-NEO
Du bist bei uns fest angestellt und arbeitest im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung bei unseren Partnern im Gesundheitswesen.

Ablauf

So funktioniert das Werbesystem
Erster Kontakt

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Unser Recruiting meldet sich bei der empfohlenen Person.

Schnell und unkompliziert

Prämie sichern

Startet die Person und bleibt mind. 1 Monat, bekommst du 250 €.
Bei erfolgreicher Vermittlung zahlen wir 250 € nach dem ersten Beschäftigungsmonat.
Die steuerliche Berücksichtigung liegt bei dir; Freigrenze 256 € p.a. (Infos ohne Gewähr; keine Steuerberatung). Details findest du in den Teilnahmebedingungen & der Datenschutzerklärung.

Kontaktdaten eintragen

1
Daten des Tippgebers
2
Daten der empfohlenen Pflegekraft
Rechtliches*

Teilnahmebedingungen
– Tippgeberprogramm für examinierte
Pflegekräfte

1. Zweck des Programms
Mit dem Tippgeberprogramm ermöglicht P-NEO Personaldienstleistungen GmbH Privatpersonen, examinierte Pflegekräfte zu empfehlen.
Wird die empfohlene Person erfolgreich eingestellt und bleibt mindestens einen Monat bei P-NEO beschäftigt, erhält der Tippgeber eine Tippgeberprämie in Höhe von 250 €.

2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen ab 18 Jahren, die in eigenem Namen handeln.
Ausgeschlossen sind:
• Mitarbeitende von P-NEO sowie deren unmittelbare Angehörige,
• Personen, die gewerblich oder im Auftrag Dritter Empfehlungen aussprechen,
• Personen, die gegen geltendes Recht oder diese Teilnahmebedingungen verstoßen.

Der Tippgeber handelt als Privatperson und nicht als Arbeitsvermittler im Sinne des § 296 SGB III.
Zwischen dem Tippgeber und P-NEO entsteht kein Arbeits-, Dienst- oder Vermittlungsverhältnis.
Eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit wird durch die Teilnahme ausdrücklich nicht begründet.

3. Ablauf des Empfehlungsprozesses
1. Der Tippgeber füllt das Online-Formular vollständig aus und gibt seine Kontaktdaten sowie die Kontaktdaten der empfohlenen Pflegekraft an. 2. P-NEO kontaktiert die empfohlene Person, um deren Interesse und Eignung zu prüfen.
3. Kommt ein Arbeitsverhältnis zustande und besteht dieses über mindestens einen Monat, gilt die Empfehlung als erfolgreich.
4. P-NEO nimmt anschließend Kontakt mit dem Tippgeber auf, um die IBAN für die Auszahlung der Prämie zu erfragen.
5. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung auf das private Konto des Tippgebers.

4. Keine Garantie auf Einstellung
P-NEO prüft jede Empfehlung sorgfältig. Eine Garantie auf Einstellung besteht nicht.
Auch wenn eine empfohlene Person grundsätzlich geeignet ist, kann es vorkommen, dass kein passender Einsatzort, keine freie Stelle oder andere organisatorische, fachliche oder persönliche Faktoren einer Anstellung entgegenstehen.
Die Entscheidung über eine mögliche Beschäftigung liegt ausschließlich bei P-NEO und den jeweiligen Einsatzpartnern.
In solchen Fällen entsteht kein Anspruch auf Auszahlung der Tippgeberprämie.

5. Höhe und Auszahlung der Prämie
• Die Tippgeberprämie beträgt 250 € (brutto) pro erfolgreich vermittelter Pflegekraft.
• Die Auszahlung erfolgt nach Prüfung der Beschäftigungsdauer und der Vollständigkeit der Angaben.
• Ein Rechtsanspruch auf die Prämie besteht nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
• Bei mehrfachen Empfehlungen derselben Person entscheidet ausschließlich der Zeitpunkt des ersten vollständigen Eingangs der Empfehlung bei P-NEO. Spätere Einreichungen begründen keinen Anspruch.
• Die Auszahlung kann bis zu 30 Tage nach Erfüllung der Voraussetzungen dauern.

6. Steuerliche Hinweise
• Der Tippgeber ist selbst dafür verantwortlich, die Prämie steuerlich korrekt zu behandeln.
• Für Privatpersonen gilt eine Freigrenze von 256 € jährlich (§ 22 Nr. 3 EStG).
• Überschreitet der Gesamtbetrag aus ähnlichen Prämien diese Grenze, kann eine Steuerpflicht entstehen.
• P-NEO führt keine Lohn- oder Umsatzsteuer für Tippgeber ab und leistet keine Steuerberatung.
• Es liegt in der Verantwortung des Tippgebers, sich bei einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu informieren.

7. Datenschutz
P-NEO verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Durchführung des Tippgeberprogramms und zur eventuellen Auszahlung der Prämie.

7.1 Verantwortlicher
P-NEO Personaldienstleistungen GmbH
Am Bienwald 5
76744 Wörth am Rhein
📧 info@p-neo.de
📞 +49 (0) 7271 5964699

7.2 Verarbeitete Daten
• Tippgeber: Vorname, Nachname, E-Mail, Telefonnummer, Beziehung zur empfohlenen Person, ggf. IBAN
• Empfohlene Person: Vorname, Nachname, Kontaktdaten, Qualifikation, Berufserfahrung, Beschäftigungssituation
• Technische Daten: IP-Adresse, Zeitstempel, Zustimmung zu Teilnahmebedingungen

7.3 Zweck der Verarbeitung
• Verwaltung und Nachverfolgung von Empfehlungen
• Kontaktaufnahme mit beiden Parteien
• Prüfung der Voraussetzungen für die Auszahlung
• Erfüllung gesetzlicher Pflichten

7.4 Rechtsgrundlage
• Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
• Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bei Auszahlung)
• Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten)

7.5 Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO
P-NEO informiert jede empfohlene Person nach der erstmaligen Kontaktaufnahme gemäß Art. 14 DSGVO über die Herkunft ihrer Daten, den Zweck der Verarbeitung und ihre Rechte. Dies erfolgt automatisiert per E-Mail.

7.6 Speicherdauer
Die Daten werden für die Dauer der Programmdurchführung gespeichert und spätestens 24 Monate nach Abschluss oder Ablehnung der Empfehlung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7.7 Empfänger der Daten
Die Daten werden ausschließlich intern bei P-NEO sowie – falls erforderlich – bei beauftragten Dienstleistern (z. B. IT- oder Zahlungsdienstleister) verarbeitet.
Alle Empfänger sind vertraglich zur Vertraulichkeit und DSGVO-Konformität verpflichtet.
Eine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.

7.8 Rechte der Betroffenen
Tippgeber und empfohlene Pflegekräfte haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit (Art. 15 <. DSGVO), Widerruf ihrer Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) sowie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Zuständige Behörde: Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit RheinlandPfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz.

7.9 Sicherheit
Alle übermittelten Daten werden verschlüsselt (TLS/SSL) übertragen und auf Servern in der EU gespeichert.
Der Zugri< ist nur befugten Personen möglich.
Mit externen IT-Dienstleistern schließt P-NEO Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO.

8. Missbrauch und Ausschluss
P-NEO behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verdacht auf Missbrauch, falsche Angaben oder Manipulation vom Programm auszuschließen. Ein Anspruch auf Auszahlung besteht in diesen Fällen nicht.

9. Änderungen und Beendigung
P-NEO behält sich vor, das Tippgeberprogramm jederzeit zu ändern oder zu beenden.
Bereits entstandene Ansprüche, die alle Bedingungen erfüllen, bleiben unberührt.

10. Haftung
P-NEO haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten und nur für vorhersehbare Schäden.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
An ihre Stelle tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.

12. Kontakt
P-NEO Personaldienstleistungen GmbH
Am Bienwald 5 · 76744 Wörth am Rhein
📧 info@p-neo.de
📞 +49 (0) 7271 5964699

🔒 Datenschutzerklärung – Tippgeberprogramm
Diese Datenschutzerklärung gilt ergänzend zu den allgemeinen Datenschutzrichtlinien von P-NEO und beschreibt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Tippgeberprogramms.

1. Verantwortlicher
P-NEO Personaldienstleistungen GmbH
Am Bienwald 5, 76744 Wörth am Rhein
📧 info@p-neo.de

2. Datenverarbeitung
P-NEO erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Tippgeberprogramms, zur Kommunikation mit Tippgebern und empfohlenen Personen sowie zur Abwicklung der Auszahlung.
Verarbeitete Daten:
• Name, E-Mail, Telefon, ggf. Adresse, PLZ
• Angaben zur empfohlenen Person (Name, Qualifikation, Kontaktdaten)
• IBAN des Tippgebers (erst nach Erfolgsbestätigung)
• IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Zustimmung

3. Rechtsgrundlagen
• Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
• Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bei Auszahlung)
• Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an e<izienter Abwicklung)
Nach erstmaliger Kontaktaufnahme informiert P-NEO die empfohlene Person gemäß Art. 14 DSGVO über die Herkunft ihrer Daten, den Zweck der Verarbeitung und ihre Rechte.

4. Aufbewahrung & Löschung
Daten werden gelöscht, sobald sie für die genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, spätestens 24 Monate nach Abschluss oder Ablehnung der Empfehlung.

5. Datensicherheit
Alle Daten werden verschlüsselt (SSL/TLS) übertragen und auf Servern in der EU gespeichert.
Zugri< erhalten nur autorisiertes Personal.
Mit externen Dienstleistern bestehen Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO.

6. Weitergabe von Daten
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn
• dies zur Abwicklung erforderlich ist (z. B. Zahlungsdienstleister),
• eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder
• der Betro<ene ausdrücklich einwilligt.

7. Rechte der Betrofenen
Betro<ene haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit (Art. 15 <. DSGVO), Widerruf (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (RLP).

8. Hinweis zur Einwilligung
Mit dem Absenden des Empfehlungsformulars erklärst du dich ausdrücklich mit der Verarbeitung deiner und der angegebenen Daten gemäß dieser Datenschutzerklärung und den Teilnahmebedingungen einverstanden.

Stand: November 2025
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